Bundeskabinett lockert Energieeffizienzgesetz – Kritik an schwächeren Klimazielen für Rechenzentren
Franz Josef SchlosserBundeskabinett lockert Energieeffizienzgesetz – Kritik an schwächeren Klimazielen für Rechenzentren
Der Bundeskabinett hat Lockerungen des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Die Änderungen betreffen Unternehmen, Behörden und Rechenzentren, während Kritiker vor möglichen Folgen für Emissionen und Energieverbrauch warnen.
Das ursprüngliche Gesetz verpflichtete Behörden und Unternehmen, ihren Energieverbrauch zu senken und Verschwendung zu reduzieren. Zudem richtete es sich an Betreiber von Rechenzentren, deren steigender Energiebedarf und Abwärme zunehmend in den Fokus geraten waren.
Nach den neuen Regelungen wurde die Frist für Rechenzentren, ihren Strombedarf vollständig durch erneuerbare Energien auszugleichen, auf 2030 verlängert. Die Betreiber erhalten zudem vier statt bisher zwei Jahre Zeit, um weniger strenge Effizienzziele zu erreichen. Die Pflicht zur Nutzung von Abwärme entfällt, sofern kein lokales Fernwärmenetz vorhanden ist.
Die Reformen lockern die Vorgaben weiter, indem Energie- oder Umweltmanagementsysteme nur noch für Unternehmen mit einem Verbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden pro Jahr verpflichtend sind. Trotz dieser Änderungen zeigt der Energieverbrauch in Deutschland seit 1990 kaum Wachstum, wie das Umweltbundesamt feststellt.
Kritiker äußern sich besorgt über die Reformen. Linda Klapdor von Greenpeace warnte, diese könnten zu höheren Emissionen durch Rechenzentren führen – ähnlich wie in den USA. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch bezeichnete die Änderungen als „Kapitulation vor den Tech-Giganten“. Die Regierung hat auf die Kritik bisher nicht reagiert.
