Deutschland ringt um Umsetzung der neuen EU-Datenverordnung – doch klare Regeln fehlen noch
Laurenz MühleDeutschland ringt um Umsetzung der neuen EU-Datenverordnung – doch klare Regeln fehlen noch
Deutschland passt seinen Datenschutzrahmen an die EU-Datenverordnung an, die im September 2025 in Kraft getreten ist. Allerdings fehlt dem Land noch immer ein endgültiges nationales Gesetz zur Umsetzung der neuen Regeln. Diese Lücke lässt zentrale Fragen – etwa zu Aufsicht, Strafen und Durchsetzung – vorerst ungeklärt.
Die Bundesregierung hat zudem beschlossen, die Datenschutzaufsicht beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zu zentralisieren und damit die Rolle der Landesbehörden zurückzudrängen.
Die EU-Datenverordnung gilt zwar seit dem 12. September 2025, doch Deutschland hat das Datennutzungsgesetz (DADG) noch nicht verabschiedet. Ohne dieses Gesetz existieren keine klaren nationalen Regelungen zu Zuständigkeiten, Durchsetzung oder Sanktionen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird als Hauptansprechpartner für die Einhaltung der Datenverordnung fungieren, während der BfDI weiterhin für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen des bestehenden Bußgeldsystems zuständig bleibt.
Der Entwurf des DADG sieht ein gestuftes Bußgeldsystem vor. Leichtere Verstöße könnten mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden, während schwere Vergehen großer Unternehmen Strafen von bis zu 2 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen könnten. Wird das Gesetz verabschiedet, tritt es am Tag nach seiner offiziellen Verkündung in Kraft – vorausgesetzt, Bundesrat und Bundestag haben es geprüft.
Nach der neuen Struktur übernimmt der BfDI die Datenschutzaufsicht über privatwirtschaftliche Unternehmen und arbeitet dabei mit anderen branchenspezifischen Aufsichtsbehörden zusammen. Gleichzeitig wird die Bundesnetzagentur deutlich mehr Befugnisse erhalten: Sie wird Schlichtungsstellen genehmigen, die Pflichten nach Artikel 38 durchsetzen, Ermittlungen führen und bei Nichteinhaltung Bußgeldverfahren einleiten.
Die Reform verlagert die Aufsichtskompetenz auf Bundesebene und schwächt damit den Einfluss der Länderbehörden. Sobald das DADG in Kraft tritt, müssen sich Unternehmen auf klarere Regeln und strengere Strafen bei Verstößen einstellen. Bis dahin bleibt die Durchsetzung ungewiss, während die zuständigen Behörden sich auf ihre erweiterten Aufgaben vorbereiten.






