Dinslaken öffnet zwei Sportanlagen mit längeren Öffnungszeiten für alle
Laurenz MühleDinslaken öffnet zwei Sportanlagen mit längeren Öffnungszeiten für alle
Dinslaken öffnet zwei Sportanlagen mit verlängerten Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit
Von Ende März bis Oktober 2026 stehen in Dinslaken zwei Sportstätten der Bevölkerung zu erweiterten Zeiten offen. Der Sportpark Voerder Straße und die Bezirkssportanlage Augustastraße laden Bürgerinnen und Bürger ein, sich tagsüber aktiv zu betätigen. Beide Standorte werden nach festen Plänen betrieben, die den öffentlichen Zugang mit schulischen und vereinsinternen Nutzungen in Einklang bringen.
Ab dem 30. März 2026 bietet die Bezirkssportanlage Augustastraße ein großes Kunstrasenfeld in Standardgröße, ein kleineres Spielfeld für Jugendliche sowie einen Mini-Kunstrasenplatz. Noch vielfältiger präsentiert sich der Sportpark Voerder Straße: Hier stehen zwei Kunstrasenplätze in voller Größe, ein Mini-Kunstrasenfeld, eine Rundlaufbahn sowie Bereiche für Kugelstoßen und Weitsprung zur Verfügung. Zudem können Basketballkörbe und eine asphaltierte Fläche für Skater oder Radfahrer genutzt werden.
Die Anlagen sind montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr geöffnet, wobei es während schulischer Veranstaltungen oder anderer Buchungen zu Einschränkungen kommen kann. Ab 16:00 Uhr stehen die Flächen dann dem Vereinsport zur Verfügung. Der Sportpark Voerder Straße öffnet zudem vom 1. April bis 30. September bereits um 7:00 Uhr – speziell für Läuferinnen und Läufer.
Die Stadt ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Angebote zu nutzen und dabei grundlegende Regeln zu beachten. Gegenseitiger Respekt, Toleranz und Rücksichtnahme sind entscheidend, damit die Anlagen für alle nutzbar und angenehm bleiben.
Mit den verlängerten Öffnungszeiten will Dinslaken die körperliche Aktivität fördern und die Gesundheit der Bevölkerung stärken. Durch die Umwandlung der Sportstätten in gemeinsam nutzbare Bewegungsräume soll zudem das Gemeinschaftsgefühl gestärkt werden. Die Initiative läuft bis zum 30. Oktober 2026 und sieht klare Zeitpläne vor, um öffentliche und vereinsinterne Nutzung fair zu koordinieren.






