Düsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro unrechtmäßige Gehaltszuschläge zurückzahlen
Rebekka UllrichDüsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro unrechtmäßige Gehaltszuschläge zurückzahlen
Eine Lehrerin aus Düsseldorf wurde zu einer Geldstrafe von 11.200 Euro verurteilt, nachdem sie jahrelang unberechtigt Zuschläge für Schulleitungsaufgaben erhalten hatte. Die Zahlungen liefen weiter, obwohl sie ihre kommissarische Schulleiterinnenposition bereits Jahre zuvor aufgegeben hatte. Ein Gericht entschied nun, dass das Geld in voller Höhe zurückerstattet werden muss.
Die Frau hatte zeitweise die Stelle einer kommissarischen Schulleiterin inne, diese Rolle aber vor Jahren verlassen. Dennoch bezog sie weiterhin monatlich 504 Euro. Über einen Zeitraum von etwa fünf Jahren summierten sich die zu Unrecht erhaltenen Zahlungen auf rund 31.300 Euro.
Während des Prozesses argumentierte sie, sie habe geglaubt, es handele sich um nachträgliche Ausgleichszahlungen, die ihr zustünden. Zudem gab sie zu, ihre Gehaltsabrechnungen nicht regelmäßig geprüft zu haben. Das Gericht wies ihre Erklärung zurück und sprach sie der Untreue durch Unterlassen schuldig.
Im Rahmen des Urteils ordnete das Gericht die Einziehung aller unrechtmäßig erhaltenen Gelder an. Neben der Rückzahlungspflicht wurde die Geldstrafe von 11.200 Euro verhängt.
Der Fall zeigt die finanziellen Folgen auf, die entstehen können, wenn falsche Zahlungen nicht gemeldet werden. Die Lehrerin muss nun nicht nur die vollen 31.300 Euro zurückzahlen, sondern auch die gerichtliche Strafe begleichen. Das Urteil unterstreicht, dass Nachlässigkeit keine Entschuldigung für den Missbrauch öffentlicher Mittel darstellt.






