18 June 2026, 10:10

Festnahme auf der A3: Niederländer mit Haftbefehl wegen Sprengstoffdelikts geschnappt

BPOL NRW: Bundespolizei nimmt 32-Jährigen während Grenzcontrollen auf der A3 in Emmerich-Elten fest

Festnahme auf der A3: Niederländer mit Haftbefehl wegen Sprengstoffdelikts geschnappt

Bundespolizisten nahmen am 20. August 2025 einen 32-jährigen Niederländer auf der Autobahn A3 in Höhe des Rasthofs Knauheide fest. Die Festnahme erfolgte nach der Entdeckung eines bestehenden Haftbefehls in Verbindung mit einem früheren Sprengstoffdelikt in Deutschland.

Der Mann war mit einem in den Niederlanden zugelassenen Fahrzeug über den ehemaligen Grenzübergang Elten auf der Autobahn nach Deutschland eingereist. Bei einer routinemäßigen Kontrolle zeigte er den Beamten einen gültigen niederländischen Personalausweis vor. Eine anschließende Überprüfung ergab jedoch, dass gegen ihn ein aktiver Haftbefehl des Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz vorlag.

Der Haftbefehl ging auf einen Vorfall im Dezember 2022 zurück. Damals hatte der Mann versucht, bei einer Kontrolle in Waldsassen ohne die erforderliche Sprengstofferlaubnis Pyrotechnik nach Deutschland einzuführen. Im April 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Tirschenreuth zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 25 Euro. Das Gericht setzte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen fest, falls die Geldstrafe nicht beglichen werde.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Da der Mann den ausstehenden Betrag nicht zahlen konnte, wurde er vor Ort festgenommen. Die Polizei brachte ihn zur Bundespolizeiinspektion Kleve, wo die weiteren Formalitäten erledigt wurden. Am folgenden Morgen wurde er dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt, um den Haftbefehl zu vollstrecken.

Der Mann muss nun aufgrund der unbeglichenen Geldstrafe aus dem Urteil von 2023 eine Haftstrafe antreten. Die Anklage gegen ihn lautet weiterhin auf Verstöße gegen das deutsche Sprengstoffgesetz. Das weitere Vorgehen richtet sich nach der Entscheidung des Gerichts.

Quelle