Forensisch-psychiatrische Klinik in Essen: Bebauungsplan rechtlich fragwürdig
Laurenz MühleForensisch-psychiatrische Klinik in Essen: Bebauungsplan rechtlich fragwürdig
Pläne für neue forensisch-psychiatrische Einrichtung in Essens Stadtteil Heidhausen rechtlich in der Schwebe
Die Pläne für eine neue forensisch-psychiatrische Einrichtung im Essener Stadtteil Heidhausen stehen nun vor rechtlichen Unsicherheiten. Die Stadtverwaltung hat Bedenken zur Gültigkeit des Bebauungsplans Nr. 7/74 geäußert, der als rechtliche Grundlage für das Vorhaben dienen sollte. Beamte warnen, dass formale Mängel im Plan das gesamte Genehmigungsverfahren gefährden könnten.
Das Projekt, das vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) und dem Landesverband Rheinland (LVR) vorangetrieben wird, hat damit einen Rückschlag erlitten. Das Essener Amt für Stadtplanung und Bauordnung hatte mögliche formale Fehler in Plan Nr. 7/74 festgestellt, die dessen rechtliche Belastbarkeit infrage stellen. Eine unabhängige juristische Prüfung bestätigte später diese Mängel und kam zu dem Schluss, dass sie den Plan möglicherweise vollständig zu Fall bringen könnten.
Die Stadt hat die Bezirksregierung Düsseldorf inzwischen über das hohe Risiko informiert, dass ein Gericht das Vorhaben auf Basis des aktuellen Plans ablehnen könnte. Dennoch wies die Rechtsmeinung darauf hin, dass eine Genehmigung möglicherweise noch über § 35 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) möglich sei. Die Erkenntnisse wurden nun an das MAGS weitergeleitet, wo über das weitere Vorgehen entschieden wird.
Durch das Eingeständnis der Stadt, dass Bebauungsplan Nr. 7/74 rechtlich möglicherweise nicht Bestand haben wird, ist die Zukunft der forensischen Einrichtung ungewiss. Das MAGS wird die Lage nun prüfen und über die nächsten Schritte entscheiden. Sollte der Plan für ungültig erklärt werden, könnten alternative Genehmigungswege nach Baurecht das Projekt dennoch voranbringen.






