Gelsenkirchener Sparkassen-Opfer erhalten erste Entschädigungen nach spektakulärem Einbruch
Rebekka UllrichGelsenkirchener Sparkassen-Opfer erhalten erste Entschädigungen nach spektakulärem Einbruch
Opfer des Überfalls auf die Gelsenkirchener Sparkasse erhalten nun erste Entschädigungszahlungen über Versicherungsleistungen. Bei dem Einbruch in der Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer Ende Dezember waren über 3.000 Schließfächer aufgebrochen worden. Anwälte, die betroffene Kunden vertreten, haben inzwischen für einige Geschädigte beträchtliche Summen erstritten.
Die ersten Auszahlungen stammen aus Hausratversicherungen, wobei die Opfer im Schnitt etwa 22.000 Euro erhielten. Ein Mandant der Anwälte Ralf Bürger und Christian Dreier bekam nahezu 20.000 Euro – er sei "vor Freude außer sich" gewesen, hieß es. Andere haben jedoch Schwierigkeiten, da nicht alle über eine Zusatzversicherung verfügten, die Verluste aus Schließfächern abdeckt.
Jedes Fach bei der Sparkasse ist zwar mit rund 10.300 Euro versichert, doch erfolgreiche Schadensersatzforderungen hingen maßgeblich von einer lückenlosen Dokumentation des Inhalts ab. Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann hat für elf Mandanten bereits etwa 250.000 Euro an Entschädigung durchgesetzt. Ohne entsprechende Nachweise tun sich viele Opfer jedoch schwer, ihre Verluste nachzuweisen.
Für diejenigen ohne ausreichenden Versicherungsschutz bleibt oft nur der Klageweg. Zwei Klagen gegen die Sparkasse wurden bereits beim Landgericht Essen eingereicht. Eine erste Güteverhandlung ist für Juni angesetzt und markiert den nächsten Schritt in dem Streit.
Der Raububfall hat tausende Kunden in finanzielle Not gebracht, doch Versicherungsleistungen und juristische Schritte bringen nun Entlastung. Während einige beträchtliche Summen erhalten, setzen andere auf die Gerichte – der Prozess der Wiedergutmachung gestohlener Wertsachen geht weiter. Die Ergebnisse der anstehenden Verhandlungen könnten entscheiden, wie viele weitere Geschädigte eine Entschädigung erhalten.






