17 March 2026, 14:13

Gericht stoppt geplante Schließung des Hochschulstandorts Höxter

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Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt geplante Schließung des Hochschulstandorts Höxter

Ein Gericht hat die Pläne der Hochschule Ostwestfalen-Lippe gestoppt, ihren Standort in Höxter zu schließen. Das Verwaltungsgericht Minden urteilte, dass eine vollständige Schließung des Campus gegen die Hochschulgesetze in Nordrhein-Westfalen verstoßen würde. Der Versuch der Hochschule, den gesamten Lehrbetrieb nach Detmold oder Lemgo zu verlegen, wurde damit für rechtswidrig erklärt.

Der Streit begann, als die Hochschule bekannt gab, den Lehrbetrieb in Höxter komplett einzustellen. Die Verantwortlichen begründeten den Schritt mit sachlichen Notwendigkeiten, doch das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Aufgabe eines gesamten Standortes nicht in der Kompetenz der Einrichtung liege. Da der Standort Höxter im Landesgesetz ausdrücklich genannt wird, dürfe er nicht einfach aufgegeben werden.

Die Landesregierung hatte sich bereits im vergangenen Jahr eingeschaltet und eine tragfähige Planung für den Standort Höxter gefordert. Das Gericht bestätigte diese Position und stellte klar, dass eine Verlegung von Studiengängen nur mit einem klaren Konzept für die zukünftige Nutzung des Campus zulässig sei. Ohne ein solches Vorhaben würde die Verlagerung von Lehrveranstaltungen nach Detmold oder Lemgo gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen.

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Details zu den ursprünglichen Vorbereitungen der Hochschule für die Verlegung wurden nicht bekannt. Das Urteil macht jedoch deutlich, dass der Campus Höxter nach geltendem Recht weiter betrieben werden muss.

Die Entscheidung zwingt die Hochschule Ostwestfalen-Lippe nun zum Umdenken. Jede Veränderung am Standort Höxter bedarf künftig der Zustimmung des Landes sowie eines schlüssigen Nutzungskonzepts. Das Urteil unterstreicht, dass in Gesetzen verankerte Hochschulstandorte nicht ohne triftige Begründung geschlossen werden dürfen.

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