Grundsteuerbescheide in Essen 2026: Warum die vorläufigen Schreiben noch nicht endgültig sind
Laurenz MühleGrundsteuerbescheide in Essen 2026: Warum die vorläufigen Schreiben noch nicht endgültig sind
Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Finalisierung der Essener Grundsteuerbescheide für 2026 verzögert. Die am 4. Dezember 2025 ergangene Entscheidung bedeutet, dass die vorläufigen Bescheide wie geplant verschickt werden – doch zentrale Details könnten sich später noch ändern. Hauseigentümer sollten in den kommenden Monaten mit weiteren Aktualisierungen rechnen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fällte am 4. Dezember 2025 sein Urteil, das Auswirkungen auf die Berechnung der Grundsteuerunterschiede in Essen hat. Demzufolge wird die erste Charge der Grundsteuerbescheide 2026 am 3. Februar 2026 versendet – diese sind jedoch vorläufig. Anpassungen, die nach dem 3. Dezember 2025 beantragt wurden, könnten im ersten Bescheid noch nicht berücksichtigt sein.
Eine überarbeitete Fassung der Bewertung soll am 4. Februar 2026 veröffentlicht werden. Die endgültigen Steuersätze könnten dann rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gelten. Gebührenbescheide, die nicht mit der Grundsteuer zusammenhängen, werden wie ursprünglich geplant im Februar 2026 verschickt.
Hauseigentümer mit Fragen sollten beachten, dass die telefonische Unterstützung im Essener ServiceCenter ab dem 3. Februar 2026 möglicherweise eingeschränkt ist. Für weitere Informationen verweist die Stadt Eigentümer auf die Website www.ourwebsite/gba, wo aktuelle Updates abrufbar sind.
Aufgrund der Gerichtsentscheidung bleibt das Verfahren zur Grundsteuer 2026 in Essen weiterhin in Bewegung. Zwar treffen die vorläufigen Bescheide Anfang Februar ein, doch folgt kurz darauf eine korrigierte Version. Eigentümer sollten ihre Bewertungen sorgfältig prüfen und regelmäßig online nach Aktualisierungen schauen.






