Kölner Dom führt 2026 erstmals Eintrittsgeld für Besucher ein
Kölner Dom führt ab 1. Juli 2026 Eintrittsgeld ein
Der Kölner Dom wird ab dem 1. Juli 2026 ein Eintrittsgeld erheben. Mit der Neuregelung soll die langfristige Finanzierung des historischen Bauwerks gesichert werden, ohne seine spirituelle Bedeutung zu beeinträchtigen. Der Zugang zu Gottesdiensten bleibt für alle Besucher kostenfrei.
Das Innere des Doms wird künftig nicht mehr frei zugänglich sein. Die meisten Besucher zahlen ein reguläres Eintrittsgeld von 12 Euro. Kinder unter 13 Jahren haben weiterhin freien Eintritt.
Schüler ab 14 Jahren, Auszubildende, Studierende und Inhaber des Sozialpasses Nordrhein-Westfalen zahlen einen ermäßigten Preis von 6 Euro. Der nördliche Querhausflügel bleibt außerhalb der Gottesdienstzeiten für Gebete geöffnet.
Dompropst Guido Assmann betonte, dass das Eintrittsgeld nicht der Gewinnmaximierung, sondern dem Erhalt des Doms diene. Das neue Modell solle den täglichen Betrieb und die sakrale Atmosphäre des Bauwerks langfristig sichern. Assmann zeigte sich zuversichtlich, dass die Maßnahme den Erhalt des Doms nachhaltig unterstützen werde.
Die neue Gebührenstruktur ermöglicht eine zukunftssichere Finanzierung des Doms. Sie garantiert die Instandhaltung des Gebäudes, während der kostenfreie Zugang zu Gottesdiensten erhalten bleibt. Gleichzeitig schützt das Modell die spirituelle Bedeutung der Stätte für die Besucher.
