Lehrerin kassierte 16 Jahre Gehalt – trotz Nebenjob als Heilpraktikerin
Hans-Helmut RuppersbergerLehrerin kassierte 16 Jahre Gehalt – trotz Nebenjob als Heilpraktikerin
Eine Lehrerin des Berufskollegs Wesel in Nordrhein-Westfalen ist seit über 16 Jahren ohne ordnungsgemäße Überprüfung krankgeschrieben – und bezog in dieser Zeit weiterhin ihr volles Gehalt vom Land. Nun ermitteln die Behörden wegen des Verdachts auf Betrug und Pflichtverletzung.
Im Mittelpunkt des Falls steht eine langjährige Abwesenheit, die vor mehr als eineinhalb Jahrzehnten begann. Trotz der dauerhaften Krankschreibung wurde vonseiten des Landes niemals eine amtliche ärztliche Untersuchung angefordert. Stattdessen soll die Pädagogin während dieser Zeit als Heilpraktikerin für alternative Medizin gearbeitet haben – und dabei weiterhin ihr Lehrergehalt kassiert haben.
Die Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren eingeleitet und konzentriert sich auf den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs in den Jahren 2021 bis 2025. Frühere Zeiträume könnten bereits verjährt sein. Im Rahmen der Ermittlungen durchsuchten die Beamten ihre Wohnung in Duisburg und beschlagnahmten Unterlagen sowie elektronische Geräte.
Untersucht wird zudem, ob die Lehrerin und eine Mitarbeiterin des Landschaftsverbands Rheinland in Düsseldorf ihre dienstlichen Pflichten vernachlässigt haben. Akten zufolge nahm die Beschuldigte sogar an einem Existenzgründungswettbewerb teil – obwohl sie offiziell als arbeitsunfähig galt.
Als Reaktion auf den Fall kündigte Nordrhein-Westfalen an, die Kontrollen bei langfristigen oder wiederholten Krankschreibungen zu verschärfen. Damit soll verhindert werden, dass sich ähnliche Vorfälle wiederholen.
Die Ermittlungen laufen noch. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit Beweise für möglichen Betrug und Pflichtverstöße. Sollte die Lehrerin verurteilt werden, drohen ihr rechtliche Konsequenzen, weil sie vorgeblich arbeitsunfähig war, während sie anderweitig Einkommen erzielte. Gleichzeitig treibt das Land strengere Regelungen voran, um sicherzustellen, dass öffentliche Gelder sachgemäß verwendet werden.






