Münster und Café Lomo einigen sich auf Weihnachtsmarkt-Regeln für Straßenverkauf
Franz Josef SchlosserMünster und Café Lomo einigen sich auf Weihnachtsmarkt-Regeln für Straßenverkauf
Die Stadt Münster hat sich mit dem Café Lomo auf eine Regelung für den Straßenverkauf in der Vorweihnachtszeit geeinigt. Die Vereinbarung ermöglicht es dem Café, legal zu arbeiten, ohne dabei die Fußgängerbereiche zu beeinträchtigen.
Nach den neuen Bestimmungen darf das Café Lomo Waren ausschließlich von seinem Ladengeschäft aus verkaufen. Die Verkaufszeiten sind von Sonntag bis Donnerstag bis 20 Uhr sowie freitags und samstags bis 21 Uhr festgelegt – angepasst an die offiziellen Öffnungszeiten der Weihnachtsmärkte.
Die Fußgängerzone zwischen der Salzstraße und dem Syndikatplatz muss dabei frei bleiben. Um dies zu gewährleisten, wird das Café einen Sicherheitsdienst beauftragen, der für einen ungehinderten Durchgang vor dem Geschäft sorgt.
Die Einigung folgt auf frühere Auseinandersetzungen zwischen dem Café und dem städtischen Ordnungsamt. Zuvor war es unter anderem beim NRW-Tag zu Streitigkeiten wegen Straßenverkäufen gekommen, nähere Details zu den damaligen Diskussionen wurden jedoch nicht bekannt gegeben.
Die getroffene Regelung sichert dem Café Lomo die Fortführung seines Vorweihnachtsverkaufs zu, ohne dass öffentliche Gehwege blockiert werden. Die Entscheidung der Stadt ermöglicht einen rechtlich einwandfreien Betrieb und erhält gleichzeitig die Zugänglichkeit für Fußgänger in dem stark frequentierten Einkaufsbereich.






