Neue Schutzfrist für Bäume und Sträucher: Was jetzt für Anwohner gilt
Rebekka UllrichNeue Schutzfrist für Bäume und Sträucher: Was jetzt für Anwohner gilt
Neue Regeln zum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern zum Schutz der Tierwelt in Kraft
Vom 1. März bis zum 30. September 2026 gilt bundesweit die gesetzliche Schutzfrist für Gehölze. In dieser Zeit sind das Fällen, Beschneiden oder Entfernen von Bäumen, Hecken und Sträuchern weitgehend verboten.
Die Einschränkungen dienen dem Schutz brütender Vögel, Insekten und anderer Tiere. Anwohner müssen in den geschützten Monaten auf Rückschnitt- oder Fällarbeiten verzichten. Ausnahmen sind selten, doch behördlich angeordnete Maßnahmen – etwa aus Gründen der Verkehrssicherheit – können mit vorheriger Genehmigung erlaubt werden.
Außerhalb der Schutzzeit ist der Rückschnitt bis zum 28. Februar 2026 gestattet. Umfangreiche Arbeiten an alten Bäumen oder großflächige Rodungen können jedoch auch dann eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern. Die Untere Naturschutzbehörde rät Bürgern, sich vor Beginn der Arbeiten zu informieren.
Verstöße gegen die Regelungen können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Bei Unsicherheiten können sich Bürger per E-Mail an die Untere Naturschutzbehörde des Umweltamts wenden: [email protected].
Das Verbot umfasst die meisten Arbeiten an Bäumen und Sträuchern während der wichtigsten Brutmonate der Tierwelt. Die Behörden empfehlen Anwohnern, Rückschnittarbeiten außerhalb der Schutzfrist zu planen oder sich im Vorfeld beraten zu lassen. Wer ohne Genehmigung gegen die Vorschriften verstößt, muss mit Strafen rechnen.






