NRW fordert Reform des Wasserrechts für mehr schwimmende Solaranlagen
Franz Josef SchlosserNRW fordert Reform des Wasserrechts für mehr schwimmende Solaranlagen
Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen im Bundeswasserrecht, um mehr schwimmende Solarparks zu ermöglichen
Das Land will die aktuellen Vorschriften lockern, die begrenzen, wie viel der Wasseroberfläche mit Solarmodulen bedeckt werden darf. Behördenvertreter kritisieren, dass diese Regelungen zu starr seien und den Ausbau erneuerbarer Energien behinderten.
Nach dem geltenden Wasserhaushaltsgesetz dürfen Solaranlagen maximal 15 Prozent der Wasseroberfläche einnehmen. Zudem ist eine 40 Meter breite Pufferzone zum Ufer zwingend vorgeschrieben. Diese pauschalen Beschränkungen erschweren die Realisierung großflächiger schwimmender Solarprojekte.
Im Januar reichte der Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen dem Umweltminister des Landes, Oliver Krischer, entsprechende Vorschläge ein. Nun fordert die Landesregierung die Bundesregierung auf, Paragraf 36 des Gesetzes zu ändern. Der Antrag sieht vor, die Bedeckungsgrenzen zu erhöhen und flexible Ausnahmen in Abhängigkeit von den jeweiligen Gewässerbedingungen einzuführen.
Krischer hebt die Region Niederrhein als besonders geeignet für solche Vorhaben hervor. Nordrhein-Westfalen betreibt bereits sechs schwimmende Photovoltaikanlagen, darunter ein 5,6-Megawatt-Kraftwerk in Bislich. Das Land ist überzeugt, dass die aktuellen Regelungen nicht immer ökologisch sinnvoll seien und den Ausbau unnötig einschränkten.
Die geplanten Änderungen sollen die Produktion von schwimmender Solarenergie vorantreiben. Bei einer Umsetzung könnten sie den Weg für größere Projekte auf geeigneten Gewässern ebnen. Der Marktpreis für Solarstrom ist bereits auf fast sieben Cent pro Kilowattstunde gestiegen – ein Zeichen für die wachsende wirtschaftliche Attraktivität.
