07 April 2026, 00:18

NRW verlängert Pflichtaufenthalt für Asylsuchende in Landesaufnahmeeinrichtungen bis 2030

Eine Liniengrafik, die die Anzahl der Personen zeigt, denen in den Vereinigten Staaten von 1990 bis 2016 Asyl gewährt wurde, mit begleitendem erklärendem Text.

Asylrecht: Land entlastet Kommunen von Unterbringungspflicht - NRW verlängert Pflichtaufenthalt für Asylsuchende in Landesaufnahmeeinrichtungen bis 2030

Nordrhein-Westfalen beschließt Gesetz zur Verlängerung der Pflichtaufenthalte in Landesaufnahmeeinrichtungen

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Nordrhein-Westfalen hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die verpflichtende Unterbringung von Asylsuchenden in staatlichen Aufnahmeeinrichtungen verlängert. Die Maßnahme richtet sich an Antragsteller mit geringen Bleibechancen in Deutschland und sieht vor, dass sie bis zu 24 Monate in diesen Zentren bleiben müssen. Befürworter argumentieren, dass dies die Belastung für die Kommunen verringere, während Kritiker vor langfristigen Folgen für die Integration und die psychische Gesundheit warnen.

Das Gesetz passierte den Düsseldorfer Landtag mit Unterstützung von CDU, Grünen und FDP. Sowohl die SPD als auch die AfD enthielten sich – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Die AfD hatte sich für strengere Regelungen eingesetzt, etwa die Streichung von Ausnahmen und zeitlichen Begrenzungen, fand dafür jedoch keine Mehrheit.

Nach den neuen Bestimmungen müssen Asylbewerber mit offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Anträgen länger in Landesunterkünften bleiben. Ausgenommen sind besonders schutzbedürftige Gruppen wie Familien mit kleinen Kindern, Schwangere sowie Menschen mit Behinderungen oder schweren psychischen Erkrankungen. Die Regelung greift eine frühere Verordnung auf, die 2023 auslief, und soll nun bis Ende 2030 gelten.

Josefine Paul, die grüne Flüchtlingsministerin des Landes, betonte, das Gesetz erfülle die Verantwortung der Regierung, überlastete Kommunen zu entlasten. Die SPD hingegen bezeichnete die Maßnahme als "Symbolpolitik" und warnte, dass längere Isolation die psychische Gesundheit und Integrationsbemühungen gefährde. Die Regelung entspricht den bundesweiten Asylrichtlinien und verlagert die Unterbringungskosten von den Kommunen auf das Land.

Die verlängerte Aufenthaltsregelung gilt bis 2030 und betrifft Asylsuchende mit geringen Anerkennungschancen. Die Kommunen werden damit von der vollen Last der Unterbringung entbunden, doch bleiben Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Integration bestehen. Die vorgesehenen Ausnahmen sollen die Verwundbarsten schützen, doch die Debatte über die Wirksamkeit des Gesetzes hält an.

Quelle