Schwarzfahren in Deutschland: Bald keine Straftat mehr?
Ein langjähriges Gesetz in Deutschland könnte bald Geschichte sein: Politiker drängen auf eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Nach der aktuellen Rechtslage kann das Erschleichen von Beförderungsleistungen zu Geldstrafen, Haft oder beidem führen. Nun soll ein Gesetzentwurf, der die strafrechtliche Verfolgung abschaffen will, am 13. November 2025 seine erste Lesung im Bundestag durchlaufen.
Schwarzfahren ist in Deutschland seit 1935 eine Straftat. Wer heute ohne gültigen Fahrausweis erwischt wird, muss ein Bußgeld von 60 Euro zahlen. Bleibt dies unbezahlt, droht nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs sogar eine Freiheitsstrafe.
Jährlich landen zwischen 7.000 und 9.000 Menschen wegen dieses Delikts im Gefängnis. Viele können die Strafe nicht bezahlen – Kritiker sprechen daher von einer "Armutsstrafe". Ein einziger Hafttag kostet die Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen 202,73 Euro, was kurze Freiheitsstrafen zu einer teuren Lösung macht.
Einige Städte in Nordrhein-Westfalen haben bereits damit begonnen, auf strafrechtliche Verfolgung bei Schwarzfahren zu verzichten. Stattdessen werden die Fälle über zivilrechtliche Geldbußen geregelt. Die Initiative Freedom Fund hat unterdessen fast 1.500 Menschen vor einer Inhaftierung bewahrt, indem sie deren Strafen übernahm – unklar ist jedoch, wie viele davon auf Verkehrsdelikte entfielen.
Die Linke und die Grünen halten das Gesetz für überholt. Sie fordern die Abschaffung von Paragraf 265a, um Gefängnisstrafen für diejenigen zu verhindern, die die Strafe nicht zahlen können.
Die anstehende Bundestagsdebatte markiert einen entscheidenden Moment für die geplante Reform. Wird der Entwurf verabschiedet, entfielen die strafrechtlichen Konsequenzen für Schwarzfahren – künftig wären nur noch Geldbußen möglich. Die Änderung könnte die Gefangenzahlen senken und die Kosten für die Steuerzahler verringern.