Solingen führt neue Grillverordnung mit klaren Zonen und Regeln ein
Hans-Helmut RuppersbergerSolingen führt neue Grillverordnung mit klaren Zonen und Regeln ein
Solingen bereitet die Einführung einer neuen Grillverordnung vor, die den öffentlichen Genuss in Einklang mit Sicherheit und Sauberkeit bringen soll. Die Stadt wird in ihren Stadtteilen offizielle Grillzonen ausweisen, wobei die genaue Anzahl der Standorte noch nicht feststeht. Die endgültige Entscheidung über die Lage dieser Bereiche liegt bei den Bezirksvertretern.
Die geplanten Regeln sehen vor, dass Grillen nur in den gekennzeichneten Zonen erlaubt ist. Die zulässigen Zeiten, die Art der Grills sowie ein vollständiges Verbot bei Waldbrandwarnstufe 4 werden strikt durchgesetzt. Zwar bleibt das Grillen in Parks und Grünanlagen weiterhin gestattet, es muss jedoch den neuen Vorgaben entsprechen.
Am Engelsberger Hof wird das Grillen künftig untersagt, um die Funktion des Geländes als kinderfreundlichen Spielbereich zu schützen. Das Verbot soll Bedenken hinsichtlich Rauchbelästigung, Müll, Lärm und Brandgefahren Rechnung tragen. Stattdessen plant die Stadt dort ausgewiesene Picknickbereiche einzurichten, um gesellige Zusammenkünfte ohne Sicherheitsrisiken zu fördern.
Das Ordnungsamt Solingen wird regelmäßig Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Verstöße werden mit Strafen geahndet. Die Verordnung, die derzeit in den politischen Gremien beraten wird, soll voraussichtlich im Frühjahr in Kraft treten.
Die neuen Bestimmungen zielen darauf ab, klare Richtlinien für das Grillen vorzugeben und gleichzeitig Natur, öffentliche Räume und Familien zu schützen. Durch die Umsetzung dieser Regeln strebt die Stadt an, die Ordnung zu wahren und Konflikte in gemeinsam genutzten Bereichen zu verringern. Die endgültige Entscheidung über die Standorte obliegt den Bezirksräten, sobald die Verordnung verabschiedet ist.
Solingens neue Grillverordnung genehmigt mit strengen Regeln und Bußgeldern
Der Stadtrat hat die neue Grillverordnung von Solingen offiziell genehmigt und spezifische Durchsetzungsregeln eingeführt. Wichtige Änderungen sind:
- Keine Einweggrills mehr in öffentlichen Bereichen erlaubt.
- Glut muss 35 cm über dem Boden sein, um Brandgefahren zu reduzieren.
- Pflicht zur Beseitigung von Asche und Müll nach dem Grillen.
- Strenge Zeiten (11–21 Uhr in Parks) mit Bußgeldern bis zu €1.000 bei Verstößen.