Drachenflieger scheitern mit Eilantrag gegen neue Windräder - Windpark siegt gegen Drachenflieger: Gericht lehnt Eilantrag ab
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Eilantrag eines Drachen- und Gleitschirmflugvereins aus Nordrhein-Westfalen gegen den Bau eines nahegelegenen Windparks abgelehnt. Die Richter sahen keine existenzbedrohenden Risiken für den Verein durch die geplanten Windkraftanlagen – damit kann das Projekt nun wie vorgesehen umgesetzt werden.
Der Club mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr hatte argumentiert, die Turbinen würden erhebliche Sicherheitsrisiken schaffen. Durch Turbulenzen könnten Flüge gefährdet und der Betrieb stark eingeschränkt werden. Das Gelände des Vereins zählt zu den frequentiertesten seiner Art in der Region.
Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass keine Belege für gefährliche Verwirbelungen bei höheren Windgeschwindigkeiten vorliegen. Flüge seien ohnehin bereits bei Windstärken über 30 km/h untersagt – unabhängig vom Windpark. Bei Wind unter 20 km/h könnten die Aktivitäten der Richter zufolge ohne größere Beeinträchtigungen fortgesetzt werden.
Die geplante Anlage liegt in einer im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Windenergiezone. Zudem betonte das Gericht, der Verein sei im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden. Aus den verfügbaren Unterlagen gehen keine konkreten Angaben zur Anzahl oder technischen Details der Turbinen hervor.
Mit der Abweisung des Eilantrags steht dem Bau des Windparks nun nichts mehr im Weg. Die Entscheidung bestätigt, dass die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen die Bedenken des Vereins hinsichtlich der Windverhältnisse bereits abdecken. Weitere Anpassungen der Flugbeschränkungen oder Betriebsregeln sind dem Urteil zufolge nicht erforderlich.






