Zoll gibt 20.000 Cannabissamen nach monatelanger Prüfung frei
Ein niederländisches Unternehmen hat 20.000 Cannabissamen zurückerhalten, nachdem der deutsche Zoll die Sendung vorübergehend beschlagnahmt hatte. Die Lieferung im Wert von zehntausenden Euro war Anfang August bei einer Routinekontrolle nahe der niederländischen Grenze festgehalten worden. Die Behörden bestätigten später, dass die Samen rechtmäßig zurückgegeben werden konnten.
Der Vorfall begann, als Zollbeamte im Kreis Viersen die Sendung Anfang August 2025 stoppten. Die 20.000 Samen waren in kleinen Beuteln verpackt, die sich in Kisten befanden, und sollten an ein niederländisches Unternehmen geliefert werden, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist.
Es folgte eine Untersuchung, an der sowohl der Zoll als auch die Staatsanwaltschaft beteiligt waren. Da Cannabissamen als Vermehrungsmaterial eingestuft werden, ist ihre Einfuhr nach Deutschland grundsätzlich erlaubt. Nach der Feststellung, dass keine Rechtsverstöße vorlagen, genehmigten die Behörden die Rückgabe.
Am 22. Oktober 2025 übergab das Zollamt Krefeld die Samen schließlich an das niederländische Unternehmen. Die Entscheidung erfolgte nach einer gründlichen Prüfung des Falls.
Die Rückgabe der Sendung beendet für das niederländische Unternehmen ein zweimonatiges Verfahren. Nach deutschem Recht ist die Einfuhr von Cannabissamen gestattet, sofern sie den gesetzlichen Kriterien entspricht. Das Unternehmen kann nun seinen Handel mit der zurückerhaltenen Ware wieder aufnehmen.






