Festnahme von fünf ausländischen Arbeitern ohne Papiere in Gladbeck
Rebekka UllrichFestnahme von fünf ausländischen Arbeitern ohne Papiere in Gladbeck
Fünf ausländische Arbeitskräfte wurden in Gladbeck festgenommen, nachdem Zollbeamte sie ohne gültige Papiere antrafen. Die Kontrolle erfolgte während Verlegearbeiten für Glasfaserkabel am 22. Oktober 2025. Die Behörden haben inzwischen Ermittlungsverfahren gegen die Männer eingeleitet.
Die Dortmunder Zollbehörde führte die Überprüfung auf einer Baustelle in Gladbeck durch. Vier usbekische und ein turkmenischer Staatsbürger arbeiteten ohne die erforderlichen Genehmigungen. Bei der Befragung konnte keiner der Männer ein Visum oder die notwendigen Aufenthaltstitel vorweisen.
Einer der usbekischen Arbeiter war bereits wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland auffällig geworden. Alle fünf wurden vorläufig in Gewahrsam genommen, da der Verdacht auf unerlaubten Aufenthalt bestand. Später wurden sie an die Ausländerbehörde übergeben, die über das weitere Vorgehen entscheiden wird.
Der Arbeitgeber der Männer ist ein polnisches Unternehmen. Die Behörden prüfen derzeit, ob die Beschäftigung der Arbeiter rechtmäßig im Rahmen der Arbeitnehmerentsendung erfolgte. Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) können Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Bei Strafen über 2.500 Euro droht Unternehmen zudem der vorübergehende Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Der Fall zeigt die strengen Anforderungen an ausländische Arbeitskräfte in Deutschland. Usbekische und turkmenische Staatsbürger benötigen ein gültiges Visum oder einen Aufenthaltstitel, um legal zu arbeiten und zu bleiben. Das Ergebnis der laufenden Ermittlungen wird entscheiden, ob weitere Sanktionen verhängt werden.






