Kölner Volksbühne gegen Anwohner: Streit um Baugenehmigung geht in nächste Runde
Franz Josef SchlosserNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Kölner Volksbühne gegen Anwohner: Streit um Baugenehmigung geht in nächste Runde
Jahrelanger Streit zwischen Kölner Volksbühne und Anwohner nimmt neue juristische Wendung
Ein seit Langem schwelender Konflikt zwischen dem Kölner Theater Volksbühne und einem ortsansässigen Bewohner hat eine weitere rechtliche Runde genommen. Der Fall, der sich um eine Baugenehmigung für den Umbau benachbarter Räumlichkeiten in eine Wohnung dreht, wurde nun an das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster zurückverwiesen. Diese Entscheidung folgt einem Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts in Leipzig.
Der Streit eskalierte, als der Verein Freie Volksbühne gegen die Genehmigung Widerspruch einlegte. Die Theaterbetreiber argumentierten, dass ihr Spielbetrieb – inklusive Aufführungen und Proben – durch eine Wohnnutzung in ihrer geschützten Rechtsposition beeinträchtigt würde. Im Juni 2024 gab das Münsteraner Gericht dem Verein zunächst recht und hob die Baugenehmigung auf, da die zu erwartenden Lärmemissionen die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten würden.
Der Anwohner legte daraufhin Revision ein, woraufhin das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Fall prüfte. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das vorherige Urteil sich zu stark auf die Lärmbelastung konzentriert habe, ohne andere rechtliche Aspekte ausreichend zu würdigen. Daher verwiesen sie den Fall zur erneuten, umfassenderen Prüfung nach Münster zurück.
Bisher liegen keine offiziellen Angaben vor, wie die ehemaligen Druckereiräume in Köln seit ihrer Genehmigung für Wohnzwecke im Jahr 2025 genutzt werden. Ebenfalls unklar ist, welche Auswirkungen dies auf die Nachbarschaftssituation der Volksbühne haben könnte.
Das Oberverwaltungsgericht Münster wird den Streit nun erneut aufrollen. Seine Entscheidung wird darüber bestimmen, ob der Wohnumbau durchgeführt werden darf oder ob die bestehenden Rechte des Theaters Vorrang haben. Das Urteil könnte zudem Präzedenzcharakter für ähnliche Konflikte zwischen Kultureinrichtungen und Wohnraumprojekten in Köln erhalten.






