EuGH-Urteil: Ryanair muss Passagiere für selbstverschuldete Flugverspätung entschädigen

Laurenz Mühle
Laurenz Mühle
2 Min.
Eine Gruppe von Menschen steht in einer Schlange am Flughafen, einige halten Taschen, mit Pfosten mit Bändern, Texttafeln, Wandbildschirmen und Deckenleuchten, während sie auf ihren Flug warten.Laurenz Mühle

Flugverspätung aufgrund langer Check-in-Prozedur: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EuGH-Urteil: Ryanair muss Passagiere für selbstverschuldete Flugverspätung entschädigen

Zwei Passagiere haben die Fluggesellschaft Ryanair verklagt, weil ihr Flug von Düsseldorf nach Varna Verspätung hatte. Die Airline begründete die dreistündige Verzögerung damit, dass sie auf Umsteigepassagiere gewartet habe, deren Zubringerflug am Flughafen Köln/Bonn verspätet eingetroffen sei. Nun hat das Landgericht Düsseldorf den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung gebeten, ob solche Verspätungen als "außergewöhnliche Umstände" im Sinne der Entschädigungsregeln gelten.

Der Vorfall ereignete sich, als Ryanair beschloss, auf Reisende zu warten, deren Anschlussflug in Köln/Bonn Verspätung hatte. Diese Entscheidung führte zu einer Kettenreaktion und einer Verspätung von über drei Stunden für den anschließenden Flug von Düsseldorf nach Varna. Zwei betroffene Passagiere forderten daraufhin jeweils 400 Euro Entschädigung und reichten Klage ein.

Das Landgericht Düsseldorf setzte das Verfahren aus und legte den Fall dem EuGH vor. Es fragte an, ob die freiwillige Entscheidung einer Airline, auf verspätete Umsteigepassagiere zu warten, als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden könne – was sie von der Zahlung von Entschädigungen befreien würde.

In seinem Urteil stellte der EuGH klar, dass eine solche Entscheidung kein außergewöhnlicher Umstand sei. Stattdessen sei die bewusste Wartezeit der Airline die direkte Ursache für die Verspätung gewesen. Folglich kann sich Ryanair nicht auf diese Begründung berufen, um Entschädigungszahlungen zu umgehen.

Der Fall geht nun zurück an das Düsseldorfer Gericht. Die Richter müssen dort prüfen, ob die Airline ihre Entscheidung in eigener Verantwortung getroffen hat. Anschließend wird über die Entschädigungsforderungen der Passagiere entschieden.

Dieses Urteil reiht sich in eine Serie von EuGH-Entscheidungen ein, die die Rechte von Fluggästen stärken. Frühere Urteile haben verbindliche Präzedenzfälle für alle Mitgliedstaaten geschaffen und in den letzten Jahren zu mehr Entschädigungsforderungen und höheren Ausgleichszahlungen für verspätete Reisende geführt.

Die Entscheidung des EuGH bedeutet, dass Airlines Passagiere entschädigen müssen, wenn eigene betriebliche Entscheidungen zu Verspätungen führen. Ryanair steht nun vor der endgültigen Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts, ob die Forderungen über 400 Euro beglichen werden müssen. Das Ergebnis könnte beeinflussen, wie andere Fluggesellschaften künftig mit ähnlichen Situationen umgehen.

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